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 Was ist Leasing?

Leasing ist eine Finanzierungsform. Rechtlich betrachtet ist der Leasingvertrag eine Mietvertrag, auch wenn er mit einer Kaufoption versehen ist.

Der Leasinggeber überlässt dem Leasingnehmer eine Sache (Leasinggut) zur Nutzung. Dafür erhält er ein
Entgelt (Leasingraten).

Anders als im Mietrecht ist der Leasingnehmer für dem Erhalt der Sache zuständig. Er trägt das Risiko für dessen Beschädigung und Zerstörung. Außerdem tritt der Leasinggeber als Eigentümer des Leasingguts seine Ansprüche aus Gewährleistung, z.B. für Mängel, an den Leasingnehmer ab.

Trotz des mietrechtlichen Charakters des Leasingvertrages wird der Leasingnehmer wie ein Eigentümer behandelt. Das Eigentum am Leasinggut
verbleibt dennoch bei dem Leasinggeber.

Die Leasingraten umfassen die Kosten für die Herstellung, die Finanzierung, die Versicherung sowie einen Gewinnaufschlag.

Nach Ablauf des Leasingvertrages geht das Leasinggut an den Leasinggeber zurück oder wird an den Leasingnehmer oder einen Dritten veräußert.

Welche Vertragstypen gibt es?

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